Es empfiehlt sich, die der öffentliche Auftraggeber, dass das Angebot in zweifacher Ausfertigung eingereicht wurde: eine Originalkopie der zweiten Ausgabe •
•
Ausschreibungen über zwei elektronische Medien gemäß Abschnitt 3.1.2 des Anhangs I. Buchstaben a und b).
3.1.4). Das Angebot muss unterzeichnet werden, von einer Person, die bevollmächtigt ist, im Namen des Antragstellers • handeln
, d.h. Das Antragsteller/Mitglied der Körperschaft der gesetzlichen Behörde des Bieters oder eine Person berechtigt ist, um für den Antragsteller zu handeln (im Sinne der geltenden Rechtsvorschriften gemäß Handelsregister nahm die Registrierung / / oder anderen zuständigen Registry im Sinne der Gesetzgebung im Land des Antragstellers).
• bei Lieferanten Gruppenangebot unterzeichnet von der Person, die bevollmächtigt ist, im Namen der Fraktion der Anbieter handeln. Berechtigt, im Namen der Lieferanten zu handeln, muss Teil der eingereichten Angebote.
3.1.5. Zertifikate, Dokumente und sonstige Unterlagen bilden die eine Originalkopie der Angebote, die in dieser Leistungsbeschreibung erforderlich, als ein Menü, Prvopisy/Originale oder beglaubigte Kopien vorzulegen, wenn es offiziell in die Ausschreibungsunterlagen nichts anderes bestimmt ist.
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